Ein drittes Geschlecht für Deutschland
Gestern wurde im Verfassungsgericht eine für viele wichtige Entscheidung getroffen: Zukünftig wird es in Deutschland drei Geschlechter geben. Dabei handelt es sich um die Neuerung für intersexuelle Menschen, die bisher keinem eindeutigen Geschlecht zugeordnet werden konnten. Nun will man einen dritten Geschlechtseintrag neben „weiblich“ und „männlich“ ermöglichen.
Was bedeutet Intersexualität eigentlich?
Intersexualität verwechseln manche oftmals mit Transsexualität. Beim zweiten handelt es sich um Personen, die sich im falschen Körper geboren fühlen. Das bedeutet, dass die Genetik ihnen zwar ein festes Geschlecht zuordnet, sich die Personen aber als das Gegenteilige darstellen und sich diesem zugehörig fühlen. Bei der Intersexualität dagegen kann den Betroffenen keine explizite Geschlechtsbezeichnung zugeordnet werden. Dies kann zum einen aufgrund genetischer Veränderungen, wie beispielsweise fehlender Chromosomen, aber auch anatomischer oder hormoneller Details zustande kommen.
Wie man sich vorstellen kann, stellt dieses Problem für die betroffenen Personen eine Einschränkung im Alltag dar, wenn man sich nie einem bestimmten Geschlecht zuordnen kann. Bisher mussten sich Intersexuelle daher immer für eine eigentlich unzutreffende Geschlechtsbezeichnung entscheiden oder als ungeschlechtlich gelten.
Entgegen weiterer Diskriminierung
Aufgrund einer Klage eines betroffenen Intersexuellen vor dem Karlsruher Verfassungsgericht haben die dortigen Richter nun beschlossen, dass es bis Ende 2018 eine Neuregelung geben soll. Diese beinhaltet, dass es zukünftig ein weiteres Geschlecht geben soll, dem sich Intersexuelle zuordnen können. Dabei wurde noch kein definitiver Begriff vorgegeben, im Gespräch sind aber schon „divers“ oder „anderes“. Das Bundesministerium hat bereits angekündigt, die Neuregelungen umzusetzen. Es bleibt spannend, welche Geschlechtsbezeichnung es am Ende werden wird.
Das Wichtigste an der ganzen Sache ist jedoch, dass Intersexuelle zukünftig keine Benachteiligung mehr erleiden müssen und sich auch nicht mehr in ihren Persönlichkeitsrechte verletzt fühlen. Mit dieser neuen Regelung kann somit gegen Diskriminierung vorgegangen werden.