Kindergarten kostenlos in Hessen ab August 2018
Es war eines der Wahlversprechen von Innenminister Volker Bouffier 2013 bei den Landtagswahlen in Hessen. Heute, 2018, soll es nun endlich in die Tat umgesetzt werden. Volker Bouffier von der CDU und sein Stellvertreter, Tarek Al-Wazir von den Grünen, wollen ab dem 01.08.2018 die Gebühr für den Kindergarten in Hessen abschaffen. Dank höherer Steuereinnahmen und Entlastung beim Solidaritätszuschlag können Familien in Hessen endlich mit einer finanziellen Entlastung rechnen.
Offizieller Beschluss
Die hessische Landesregierung hat es nun offiziell bestätigt. Ab dem 01.08.2018 fallen die Gebühren für Familien für den Kindergartenbesuch ihrer Kinder weg! Damit will man die Familien in Hessen weiter entlasten und die finanziellen Überschüsse, welche man durch steigende Steuereinnahmen und wegfallenden Solidaritätszuschlag erwirtschaftet, sinnvoll an die Bürger weiter geben.
Die Neuerungen auf einen Blick
Um einen genauen Einblick darüber zu erhalten, wie sich das finanziell auf Familien auswirkt, schauen wir nun einmal genauer auf die Neuerungen im Bereich der Gebühren für Kindergärten. Erste gute Nachricht für alle Familien: Das neue Gesetz gilt für alle Familien unabhängig von ihrem Einkommen. Somit ist im Positiven gesehen jede Familie in Hessen davon betroffen. Weiterhin beziehen sich die Änderungen nur auf Kinder in dem Alter von 3-6 Jahren. Kinder unter drei Jahren mit einer Betreuung im Kindergarten bleiben weiterhin kostenpflichtig. Abgedeckt werden die Kosten bis zum 6. Lebensjahr. In der Regel endet hier der Besuch im Kindergarten und der Übergang zur Grundschule wird vollzogen.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Gebühren für den Zeitraum entfallen, in denen „normale Öffnungszeiten“ im Kindergarten herrschen. Hierzu zählen die normalen Zeiten bis zur mittaglichen Kinderbetreuung in einem Rahmen von bis zu 6 Stunden am Tag. Sollte also dein Kind eine Betreuung im Kindergarten benötigen, welche über die 6 Stunden hinaus geht, wird die zusätzliche Zeit erneut kostenpflichtig und nicht vom Land Hessen getragen.
Zusammengefasst bedeutet das für eine Familie, dass diese in dem Zeitraum vom 3.-6.Lebensjahr eines jeweiligen Kindes keine Kindergarten Gebühren zahlen muss, wenn dieses nicht länger wie 6 Stunden täglich auf Betreuung im Kindergarten angewiesen ist. Hochgerechnet bedeutet das pro Familie pro Kind eine Ersparnis von knapp 5.000EUR für 3 Jahre.