Fortschritt in der Gleichberechtigung – Die Ehe für alle?
Lange herrschte in der CDU offizielle Ablehnung, nun ist ein Umschwung in Sicht: Angela Merkel hat sich dazu entschieden, in der Frage der Öffnung der Ehe für alle den Fraktionszwang aufzuheben. Somit haben die Abgeordneten grünes Licht für eine freie Entscheidung. Die SPD möchte die längst überfällige Neuregelung am liebsten schon am kommenden Freitag im Bundestag zur Abstimmung bringen.
Meinungsumschwung bei Merkel!?
Merkel selbst hatte lange Zeit ein offenkundiges Problem mit der uneingeschränkten rechtlichen Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Dabei ging es u.a. auch um das Recht, eine Ehe zu schließen. Noch im Wahlkampf 2013 hatte sie „Unsicherheit, was das Kindeswohl anbelangt“, formuliert. Bei einer Veranstaltung der Zeitschrift „Brigitte“ am vergangenen Montag in Berlin von einem Zuhörer danach gefragt, ließ sie erstmals anklingen, dass sie die Entscheidung dieser Frage dem Gewissen der einzelnen Abgeordneten überlassen wolle. Das dürfte in vielen Fällen der offiziellen Parteilinie widersprechen.
Was ändert sich konkret?
Im Gesetz wird in Zukunft stehen, dass die Ehe „von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen“ wird. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass die Unterschiede, die derzeit noch zur eingetragenen Lebenspartnerschaft bestehen, im Falle einer Eheschließung gänzlich wegfallen. Die wohl wichtigste und erfreulichste damit verbundene Aufwertung ist das volle Adoptionsrecht. Dieses können bei Inkrafttreten des Gesetzes auch homosexuelle Paare in Anspruch nehmen.
Für bereits bestehende eingetragene Partnerschaften ändert sich grundsätzlich nichts. Man kann sie aber, wenn dies gewünscht ist, am Standesamt in eine Ehe umwandeln. Die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, fällt allerdings ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes weg.
Bedeutend ist vor allem auch der Symbolcharakter dieser tatsächlichen Gleichstellung. Gleichgeschlechtliche Paare werden sich in Zukunft so wie alle anderen offiziell als Ehepartner bezeichnen können. Das ist mehr als nur ein Etappensieg im Kampf um Gleichstellung. Die rechtliche Diskriminierung schwuler und lesbischer Paare in Deutschland ist mit dieser Neuregelung tatsächlich Geschichte. Auf jeden Fall ein Grund zur Freude!
Mehrheit im Bundestag so gut wie sicher
Fällt der Fraktionszwang, gilt eine Mehrheit für die Ehe für alle im Bundestag als so gut wie sicher. Große Teile der CDU/CSU haben in den letzten Jahren ihren Widerstand gegen eine vollkommene Gleichstellung homosexueller Paare aufgegeben und sich damit der Position aller anderen im Bundestag vertretenen Parteien angenähert.
Dass eine Einigung bisher gescheitert ist, liegt nicht an den Mehrheitsverhältnissen: SPD, Grüne und Linke hätten längst einen gemeinsamen Beschluss zur Öffnung der Ehe für alle fassen können. Dem Bundestag liegen drei entsprechende, mehr oder weniger gleich lautende Gesetzesentwürfe vor, die nach erster Lesung allerdings im Rechtsausschuss ruhen. Gescheitert ist das Vorhaben bisher am Verhalten der SPD, die die CDU in dieser Frage nicht überstimmen (und damit einen Koalitionsbruch riskieren) wollte. Mit Merkels Ja zur Gewissensentscheidung ist der Weg zu einer Abstimmung am kommenden Freitag nun grundsätzlich offen.
Mit der Aufhebung des Fraktionszwanges bei der Abstimmung im Bundestag scheint die Ehe für alle bald Realität zu werden. Ein entsprechendes Gesetz könnte in zweiter und dritter Lesung noch am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Deutschland wäre damit das 14. europäische Land, in dem eine vollkommene Gleichstellung im Eherecht erreicht ist.
Lele
Endlich ein guter Beschluss der Regierung! Das Beste, was sie machen konnten! <3
Armin
Da stimme ich zu!